Kopfzeile

Inhalt

  • Bibliothek und Leseförderung

    Die Schulträgerschaften sind gesetzlich verpflichtet, den Schüler/-innen den Zugang zu altersgerechten Büchern und geeigneten Medien zu gewährleisten. Zu diesem Zweck besteht mit der Stadtbibliothek Chur eine umfassende Leistungsvereinbarung, welche den Schüler/-innen Zugang zu aktuellen Büchern und den Lehrpersonen zu weiteren Medien für den Unterricht und die Leseförderung ermöglicht.

    Immer mit Blick auf die Leseförderung sieht die Vereinbarung zwischen der Stadtschule und der Stadtbibliothek eine vielfältige Bibliotheksnutzung vor:


    - Bibliothekskarte für alle Schüler/-innen ab der 1. Primarklasse (Ausleihe von Büchern)
    - Bücherkisten für alle Klassen und Schulstufen
    - Antolinangebot (Online-Leseförderung, Primar- und Sekundarstufe I)
    - thematische Führungen und Autorenlesungen für alle Klassen (jährlich, alternierend)
    - Medienausleihe für alle Lehrpersonen der Stadtschule (Unterrichtsvorbereitung)
    - Stilllesestunden für ganze Klassen in der Bibliothek nach Absprache

     

    Mehr zur Stadtbibliothek ist unter diesem Link zu erfahren.

    In einem Beitrag im Bündner Schulblatt (Juni 2021) wurden die Aufgaben und die Zusammenarbeit zwischen der Stadtschule und Bibliothek etwas eingehender beschrieben. Unten angefügt der Artikel.

    Dokumente

    Name
    Es reicht nicht die schönste Bibliothek zu sein (PDF, 484.5 kB) Download 0 Es reicht nicht die schönste Bibliothek zu sein