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  • Italienisch für Zuzüger/-innen

    Der Fremdsprachunterricht ist im kantonalen Schulgesetz geregelt. Dieses sieht für die Primarstufe eine Kantonssprache sowie Englisch als Fremdsprachen vor. Der Unterricht in der ersten Fremdsprache beginnt in der 3. Primarklasse, der Unterricht in Englisch beginnt in der 5. Primarklasse.

    Die erste Fremdsprache in rätoromanisch- und italienischsprachigen Primarschulen ist Deutsch. Die erste Fremdsprache in deutschsprachigen Primarschulen ist Italienisch; somit auch an der Stadtschule Chur.

    Auf der Sekundarstufe I sind mindestens eine Kantonssprache sowie Englisch als Fremdsprachen zu unterrichten. Für diejenigen Landessprachen, welche nicht als Pflichtfächer unterrichtet werden, sind geeignete Angebote bereitzustellen.

    Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen besuchen immer wieder Schüler/-innen die Stadtschule, welche bisher eine andere Fremdsprache gelernt haben bzw. (noch) keinen Zugang zum Italienischen hatten.

    Die Stadtschule bietet nach Möglichkeit in der Freizeit zusätzlichen Italienischunterricht an. Dieser ergänzend den Fremdsprachunterricht in der eigenen Klasse und richtet sich an zugezogene Kinder und Jugendliche ohne entsprechende Sprachkenntnisse. Der Besuch des Angebotes ist freiwillig.

    Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Klassenlehrperson oder der Schulleitung.